sâmbătă, 27 martie 2021

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Corona-Lage


Kurz vor Inkrafttreten der verschärften Corona-Maßnahmen will sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier an die Öffentlichkeit wenden. Für Montag kündigte das Bundespräsidialamt ein Pressestatement Steinmeiers zur "aktuellen Lage in der Pandemie" an. Ein ursprünglich für Montagvormittag geplantes Gespräch des Bundespräsidenten mit Studierenden zu ihrer Situation in der Pandemie wurde verschoben. Die Ministerpräsident:innen der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich am Sonntag darauf verständigt, das öffentliche Leben ab Mittwoch weitgehend herunterzufahren. Dann treten weitreichende Maßnahmen in Kraft - etwa die Schließung von Geschäften, Schulen und Kitas. Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 10. Januar befristet.

Das sind die Corona-Regeln

Stand: 13.12.2020 17:52 Uhr

Angesichts der dramatischen Pandemie-Entwicklung fährt Deutschland das öffentliche Leben herunter und geht ab Mittwoch erneut in einen bundesweiten Lockdown. Was gilt wo und für wen? Ein Überblick.

Aus dem Teil-Lockdown wird ein richtiger Lockdown: Deutschland fährt das öffentliche Leben ab Mittwoch, 16. Dezember, herunter. Das betrifft fast alle Lebensbereiche, also auch den Einzelhandel und Schulen und Kitas. Und es gilt bundesweit. Erst einmal sind die Maßnahmen befristet bis zu 10. Januar - eine Verlängerung ist aber möglich. Das hängt vom Infektionsgeschehen ab. Das sind die Lockdown-Regeln im Überblick:

Kontakte

So wenig Kontakte wie möglich - dies bleibt sozusagen "die Mutter aller Corona-Regeln". Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Diese Beschränkung galt auch schon im "Lockdown light". Durch das weitgehende Herunterfahren des öffentlichen Lebens hoffen Bund und Länder aber, dass die Kontakte insgesamt zurückgehen.

Weihnachten

Für den 24. bis 26. Dezember gilt eine Ausnahmeregelung dieser Kontaktbeschränkungen: Dann darf ein Hausstand mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen. Diese vier Personen müssen laut dem Beschluss aus dem "engsten" Familienkreis kommen, zu welchem Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige gehören. Hinzu kommen die Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen.

Eine feste Personenobergrenze gibt es für die Feiertage somit nicht. Wie viele Personen zusammenkommen, hängt zum einen von der Anzahl der Kinder ab und zum anderen von der Größe des Hausstands, der mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen darf - denn in dem Hausstand könnte ja mehr als ein Mensch über 14 Jahre leben. Laut Beschluss kann diese Regelung dazu führen, dass an Weihnachten "mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre" zusammenkommen.


Harter Lockdown von Mittwoch an

Christian Feld, ARD Berlin, tagesschau 14:00 Uhr, 13.12.2020

Silvester

Die zunächst angekündigten Ausnahmen zu Silvester und Neujahr werden zurückgenommen. Das heißt, für diese Zeit gelten die normalen Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Vom Zünden von Feuerwerk wird generell dringend abgeraten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.




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